Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung in Praxisgemeinschaft tätigen
Arztes
Leitsatz
Dem selbständig tätigen Arzt steht für die Erledigung der in dem häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten beruflichen Arbeiten
regelmäßig ein anderer Arbeitsplatz in den Praxisräumen zur Verfügung (Anschluss an BFH-Urteil IV R 43/03 vom ).
Die Veräußerung eines Anteils an einer Praxisgemeinschaft ist nicht steuerbegünstigt i.s.d. §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 2 bis 4,
34 Abs. 1 und 2 EStG, sofern in der Praxisgemeinschaft gleichartige (fach)ärztliche Tätigkeiten in örtlich nicht voneinander
abgegrenzten Bereichen ausgeübt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1569 Nr. 20 TAAAB-89113
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.02.2006 - VI 131/04
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