Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des Prognosezeitraums noch möglich, außerhalb des
Prognosezeitraums aber nicht
Leitsatz
Hat die Familienkasse innerhalb des für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes laufenden Prognosezeitraums die Gewährung
des Kindergelds letztmalig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung vom
- 2 BvR 167/02, FR 2005, 706 = HFR 2005, 692, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, gleichwohl noch möglich.
Dies gilt nicht für Veranlagungszeiträume, bei denen die bestandskräftige Ablehnung erst nach deren Ablauf ergangen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1532 Nr. 19 CAAAB-89081
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