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NWB Nr. 27 vom Seite 2255 Fach 7 Seite 6735

Umsatzsteueränderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006

Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatz auf 19 v. H.

Ferdinand Huschens

Der Bundesrat hat am dem vom Bundestag am beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit wird der allgemeine Steuersatz (Normalsteuersatz) der Umsatzsteuer mit Wirkung vom von derzeit 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben. Gleiches gilt für den Regelsteuersatz der Versicherungsteuer. Ebenfalls mit Wirkung vom sind die Vorsteuerpauschalen für die Land- und Forstwirtschaft erhöht worden. Im Zuge der Anhebung des Normalsteuersatzes der Umsatzsteuer sind die Vorsteuerpauschale für forstwirtschaftliche Umsätze von 5 v. H. auf 5,5 v. H. sowie die Vorsteuerpauschale für alle anderen Umsätze von 9 v. H. auf 10,7 v. H. angehoben worden. Schließlich ist in § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG eine Klarstellung vorgenommen worden, die ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft tritt.

I. Anhebung des Normalsteuersatzes der Umsatzsteuer

1. Gesetzesänderung

Zurückgehend auf den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 142/06, BT-Drucks. 16/752) ist durch Art. 4 Nr. 1 i. V. mit Art. 14 Abs. 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 in § 12 Abs. 1 UStG der allgemeine Steuersatz mit Wirkung vom von derzeit 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben worden. Die Anhebung die...

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