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FG Münster Urteil v. - 7 K 2534/03 E

Gesetze: EStG § 4 Abs 1

Land- und Forstwirtschaft:

Abgrenzung Grundstücksverkauf vom Verkauf eines darin liegenden Bodenschatzes

Leitsatz

1) Ein noch nicht genutzter oder aufgeschlossener Bodenschatz in einem Grundstück ist kein von dem Grundstück getrenntes, selbständiges Wirtschaftsgut und kann deshalb mit seinem Kaufpreisanteil steuerlich nicht vom Grund und Boden getrennt behandelt werden.

2) Erst wenn der Erwerber mit allen ggf. nötigen behördlichen Genehmigungen ausgestattet ist und die Aufschließung beabsichtigt, wird der Bodenschatz ein selbständiges Wirtschaftsgut.

Fundstelle(n):
OAAAB-88695

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 26.04.2006 - 7 K 2534/03 E

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