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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1296/02

Gesetze: AO 1977 § 355 Abs. 1, AO 1977 § 126 Abs. 3, AO 1977 § 121 Abs. 1

Begründung eines Verwaltungsakts im Sinne von § 126 Abs. 3 AO

Verweis auf den Bescheid des Vorjahres

Leitsatz

Das Versäumen der Einspruchsfrist ist nicht wegen fehlender Begründung des Verwaltungsakts oder unterlassener Anhörung unverschuldet, wenn zur Begründung der Abweichung gegenüber der Steuererklärung auf die Erläuterungen zum Steuerbescheid des Vorjahres verwiesen wird, in dem bereits eine ausführliche Erläuterung derselben Abweichung (hier in Form einer ausführlichen Berechnung der jährlich anzusetzenden Restwertabschreibung nach Fördergebietsgesetz in der Anlage zum Bescheid) enthalten gewesen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAB-88665

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 03.08.2005 - 5 K 1296/02

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