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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2526/03 EFG 2006 S. 1186 Nr. 15

Gesetze: AO § 163, ErbStG § 25

Abweichende Steuerfestsetzung bei Wegfall des Nießbrauchs vor Festsetzung der Schenkungsteuer

Leitsatz

  1. Eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG scheidet von vornherein aus, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht mehr besteht.

  2. Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO durch Ansatz des Ablösungsbetrages für die nach § 25 Abs. 1 ErbStG zu stundende Schenkungsteuer kommt nach Wegfall der Belastung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die späte Festsetzung zumindest auch auf dem Verhalten des Steuerpflichtigen beruht.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1186 Nr. 15
SAAAB-88659

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2006 - 1 K 2526/03

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