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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 8

Verlust der wirtschaftlichen Identität

BFH lässt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung Einzelfallprüfung zu

Andrew Miles, PwC Frankfurt

Nach § 8 Abs. 4 KStG steht der Verlustabzug unter der Voraussetzung der wirtschaftlichen Identität mit dem Unternehmen, das den Verlust erlitten hat. Die Vorschrift soll den Handel mit GmbH-Mänteln ohne Betriebsvermögen aber mit Verlustvorträgen unterbinden und schließt daher die wirtschaftliche Identität insbesondere dann aus, wenn mehr als die Hälfte der Anteile übertragen werden und die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt bzw. fortführt. Doch in welchem

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Zusammenhang müssen beide Ereignisse zueinander stehen? Diese Frage hat der BFH nun mit Urteil v. - I R 8/05 geklärt.

Der Streitfall

Eine GmbH wurde im Juni 1992 als Einzelhandelsunternehmen errichtet. Bis Dezember 1994 wurden alle Anteile auf einen neuen Gesellschafter übertragen. Im Februar 1996 wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt und drei Monate später als Dachklempnerei in anderen Geschäftsräumen wieder aufgenommen. Das Finanzamt versagte den Verlustabzug in Anbetracht des Branchenwechsels und der Anteilsübertragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unter Berufung auf das zum Verlustvortrag bzw. –übertrag nach §1...

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