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Einkommensteuer; | Versorgungsleistungen an Großeltern dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2 EStG)
Werden Versorgungsleistungen an Großeltern im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder übernommen, so sind die von den Kindern erbrachten Leistungen jedenfalls dann als dauernde Last abzugsfähig, wenn zuvor die Eltern aufgrund einer Vermögensübertragung durch die Großeltern zu diesen Leistungen verpflichtet waren (). Hinsichtlich der Reichweite des Generationennachfolgeverbunds bei solchen Vermögensübertragungen kann sich der Senat nicht der - vom X. Senat nicht entscheidungserheblich im Urt. v. (BStBl 1996 II 680) vorgetragenen - Ansicht anschließen, wonach der Personenkreis auf solche Personen begrenzt sein soll, die gegenüber dem Übertragenden erbberechtigt sind und aus dem Ertrag des ihnen nach Erbrecht an sich zustehenden Vermögens versorgt...BStBl I 1508BStBl 1996 II 680