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NWB Nr. 26 vom Seite 2150

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngelds

Das Elterngeld wird zum eingeführt. Es wird volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate geben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen. Das hat das Bundeskabinett am beschlossen.

Alleinerziehende erhalten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Eine ausgeübte Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden.

Das Elterngeld beläuft sich auf 67 v. H. des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils. Höchstbetrag des Elterngelds: 1 800 €. Ein Mindestelterngeld von 300 € erhalten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 € verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gelten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen. Die 300 € werden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung erfolgt erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 €.

Eltern können frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil kann höchstens für 12

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