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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1213/03 EFG 2006 S. 1559 Nr. 20

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ,GrEStG § 16 Abs. 1 ,InsO § 96 , AO § 226

Aufrechnung von Grunderwerbsteuer im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Eine Aufrechnung ist gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO dann nicht möglich, wenn die Forderung, gegen die der Insolvenzgläubiger aufrechnen will, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wird.

Ein im Grundstückskaufvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht führt nicht dazu, dass damit ein die Grunderwerbsteuer betreffender Erstattungsanspruch begründet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1426 Nr. 22
EFG 2006 S. 1559 Nr. 20
KAAAB-88170

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.09.2005 - 4 K 1213/03

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