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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 2367/04 EFG 2006 S. 1342 Nr. 17

Gesetze: FGO § 137 S. 2FGO § 135 Abs. 1FGO § 143 Abs. 1EGAO Art. 97§ 18a Abs. 8 S. 1 EGAO Art. 97 § 18a Abs. 8 S. 2 EStG 1990§ 32 Abs. 2 EStG 1990§ 32 Abs. 6 EStG 1990§ 53 AO§ 366 AO§ 127 AO§ 157 Abs. 2 AO§ 121 Abs. 1 AO § 121 Abs. 2

Kostenentscheidung bei erst im Klageverfahren erfolgter ausreichender Begründung einer zur Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge ergangenen Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1. Hat der Steuerpflichtige im Jahr 2004 entsprechend Art. 97 § 18a Abs. 8 EGAO ausdrücklich eine Entscheidung über seinen Einspruch betreffend die Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge für die Veranlagungsjahre 1983 bis 1995 beantragt, so muss das FA in der nun folgenden Einspruchsentscheidung begründen, warum bei den angefochtenen Veranlagungen Kinderfreibeträge bereits in verfassungsgemäßer Höhe gewährt worden sind. Dies setzt die Darlegung der Besteuerungsgrundlagen nach § 157 Abs. 2 AO unter Berücksichtigung der Ausführungen in der entsprechenden Verwaltungsanweisung ( IV C 4 – S 2282 a – 35/00, BStBl. I 2000, 413) voraus.

2. Ergeht die Einspruchsentscheidung ohne eine derartige Begründung, reicht das FA entsprechende, vom Kläger als zutreffend erachtete Berechnungen erst im Klageverfahren nach und beantragt der Kläger darauf nur noch die Feststellung, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat und die Kosten des Verfahrens dem FA aufzuerlegen sind, so ist zwar ohne eine entsprechende Erklärung des FA keine Erledigung der Hauptsache eingetreten und die Klage als unbegründet abzuweisen. Da das FA durch die fehlende Begründung der im Ergebnis zutreffenden Einspruchsentscheidung die Klageerhebung leicht fahrlässig und damit schuldhaft verursacht hat, erscheint es bei Ausübung des dem Gericht durch § 137 Satz 2 FGO eingeräumten Ermessens sachgerecht, dem FA die gerichtlichen Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen, den Kläger aber nach § 135 Abs. 1 FGO mit den außergerichtlichen Kosten zu belasten.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1342 Nr. 17
LAAAB-88161

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 02.05.2006 - 4 K 2367/04

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