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BVerfG 05.03.1997 1 BvR 1071/95

Krankenversicherung; | keine Kostenerstattung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit Beschl. v. - 1 BvR 1071/95 u. a. hat das BVerfG vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, in denen es um die Frage ging, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein selbst beschafftes Arzneimittel zu erstatten haben, dessen arzneimittelrechtliche Zulassung entweder noch nicht beantragt oder über dessen Zulassung noch nicht entschieden worden war. Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Krankenversicherung kann die Leistungspflicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Arzneimittel zugelassen ist. Mit dieser Zulassung verfügen die Krankenkassen über ein eindeutiges und zugängliches Kriterium bei der Entscheidung über die Verordnungsfähigkeit von pharmazeutischen Produkten. Die Erprobung von Arzneimitteln darf nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ...

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