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BFH 21.11.2006 VII R 66/05, NWB direkt 25/2006 S. 3
Aufrechnung im Restschuldbefreiungsverfahren
Im Restschuldbefreiungsverfahren ist die Aufrechnung grundsätzlich zulässig und nur in den eng begrenzten Fällen des § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer gehört nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO und nicht zu den Bezügen i. S. des § 287 Abs. 2 InsO.