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NWB Nr. 25 vom Seite 2121 Fach 19 Seite 3501

Die Adoption von Kindern

Hinweise zur Adoption Minderjähriger und zur Erwachsenenadoption

Dr. Wolfram Viefhues

Es kommt immer wieder vor, dass der Kinderwunsch bei Paaren unerfüllt bleibt. Auf der anderen Seite gibt es Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre leiblichen Kinder nicht selbst aufziehen wollen oder können. Hier bietet das Rechtsinstitut der Annahme als Kind (Adoption, früher Annahme an Kindes statt) die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, indem ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet wird, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Dies geschieht aufgrund eines entsprechenden Antrags in einem genau geregelten Verfahren durch eine gerichtliche Entscheidung, nämlich einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Die Zahl der Adoptionen ist allerdings seit Jahren rückläufig (2001: 5 909 Kinder und Jugendliche; 2002: 5 670; 2003: 5 330). In früheren Zeiten diente die Adoption vielfach dazu, den Namen der Familie (z. B. eines Adligen) und das gesammelte Vermögen des Annehmenden über die Zeit zu retten. Heute verfolgt das Institut der Annahme als Kind das soziale Ziel, elternlose Kinder in eine neue brauchbare Familie zu verpflanzen.

I. Die gesetzliche Ausgangslage

Aus der Sicht eines minderjährigen elternlosen oder im Stich gelassenen Kindes, das sonst elternlos aufwachsen müsste...

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