OFD Frankfurt - S 2742 A - 6 - St 51

Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG)
Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften nach § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG

Bescheinigung im Sinne der Tz. 6 des (BStBl 2005 I S. 829, KSt-Kartei, § 8a KStG)

In den Anlagen übersendet die OFD die mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Muster einer Bescheinigung im Sinne der Rdnr. 5 des (BStBl 2005 I S. 829) in einer deutschen und einer englischen Fassung.

Auf der Grundlage der anhand der Muster erstellten Bescheinigung kann ein Kreditnehmer in der Regel den Gegenbeweis im Sinne der Tz. 20 des (BStBl 2004 I S. 593) führen. Durch abweichend vom den vorliegenden Mustern gestaltete Nachweise (z.B. durch eine selbst entworfene Bescheinigung) kann der Gegenbeweis erbracht werden, wenn darin in vergleichbarer Weise alle gegenbeweiserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden und dieser Nachweis vor dem durch das Kreditinstitut ausgestellt wurde.

Dieser Vfg. liegen der – 4 – II 41; der dem  IV B 7 – S 2742a – 43/05 entspricht, sowie das  IV B 7 – S 2742a – 6/06 – zugrunde.

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OFD Frankfurt v. - S 2742 A - 6 - St 51

Fundstelle(n):
GAAAB-87545