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BFH 08.11.1996 VI R 65/94

Lohnsteuer; | Rückumzug eines unbefristet ins Inland versetzten Arbeitnehmers (§§ 9, 12 EStG)

Wird ein ausländ. AN unbefristet an einen Arbeitsort im Inland versetzt, zieht er mit seiner Familie dorthin um und dauert der Aufenthalt im Inland viele Jahre bis zum Erreichen der Pensionsgrenze an, so steht dem Abzug der Kosten für den Rückumzug ins Heimatland die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG entgegen (). Unerheblich ist insoweit, daß nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Auslandsumzugskostenverordnung einem Berechtigten mit Dienstort im Ausland, der in den Ruhestand tritt, eine Umzugskostenvergütung für einen Umzug nach einem Ort seiner Wahl im Inland zuzusagen ist. Diese dienstrechtliche Vorschrift hat nicht zur Folge, daß die von einem AN selbst getragenen Umzugskosten zum WK-Abzug zugelassen sind. Die steuerrechtliche Entscheidung hängt wesentlich davon ab, ob die zu beurteilenden Aufwendungen auch die private Lebensführu...

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