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BAG 18.02.1997 9 AZR 706/95 9 AZR 738/95

Urlaubsrecht; | Urlaub in vollkontinuierlichen Betrieben der chemischen Industrie

Nach den Manteltarifverträgen der chemischen Industrie haben Arbeitnehmer, die regelmäßig an 5 Tagen in der Woche arbeiten, Anspruch auf 30 Urlaubstage. Für Arbeitnehmer, die überwiegend in vollkontinuierlicher Wechselschicht eingesetzt sind, erhöht sich der Anspruch um 3 Tage. Für Wechselschichtarbeitnehmer, deren Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage in der Woche verteilt ist, besteht ein Anspruch auf ,,gleichwertige'' Arbeitsbefreiung. Ist der Schichtplan so gestaltet, daß nach zwei Arbeitsschichten von je 11,25 Stunden zwei freie Arbeitstage liegen, so beträgt der individuelle Urlaubsanspruch 23 Tage. Für schwerbehinderte Wechselschichtarbeitnehmer sind die Vorschriften des Manteltarifvertrages nicht einschlägig. Deren Zusatzurlaub ist nach dem Schwerbehindertengesetz getrennt zu berechne...

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