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BFH 18.04.2006 VII R 77/04, NWB direkt 23/2006 S. 3

Aufhebung von Säumniszuschlägen

Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das Finanzamt die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben müssen. Hält das Finanzgericht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung vorzunehmen. Mit einem Abrechnungsbescheid wird dargestellt, welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Zeitpunkt seines Erlasses noch bestehen, nicht aber welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis richtigerweise bestünden, wenn die Steuerfestsetzung rechtmäßig erfolgt wäre. Für die Verwirkung von Säumniszuschlägen kommt es daher allein darauf an, ob die Vollziehung des Steuerbescheids vom Finanzamt tatsächlich ausgesetzt bzw. aufgehoben wurde, und nicht auf die...

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