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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 8/05

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art 203 Abs. 1

Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten

Leitsatz

Werden Zigaretten bei der Einfuhranmeldung nicht angegeben, sondern unter einer Tarnladung ordnungsgemäß angemeldeter Waren versteckt eingeführt, liegt ein Fall des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex vor. Dies gilt auch, wenn der Container, in dem sich die Zigaretten befinden, durch Mitarbeiter des Zollfahndungsamts observiert worden ist.

Das Finanzgericht kann sich die tatsächlichen Feststellungen eines gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Strafurteils zu eigen machen.

Fundstelle(n):
XAAAB-84622

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.02.2006 - IV 8/05

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