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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 4577/02 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 3 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Einräumung des Erbbaurechts durch den Alleingesellschafter keine Grundstücksschenkung i.S.d. Erbschaftsteuerrechts

Leitsatz

  1. Die unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts am Betriebsgrundstück durch den Alleingesellschafter (gemeinnütziger Verein) einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH ist nicht als Grundstücksschenkung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, da eine Zuwendung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen in Gestalt der Zuführung notwendigen Betriebsvermögens weder das Vermögen des Gesellschafters mindert noch freigiebig erfolgt.

  2. Eine Schenkung liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Betriebsführung der Gesellschaft auch durch Vermietung des Grundstücks hätte sichergestellt werden können.

  3. Der Umstand, dass bei Übertragung des Erbbaurechts auf einen gemeinnützigen Verein Grunderwerbsteuer nicht angefallen wäre, kann nicht die Frage der Rechtsformneutralität der Besteuerung aufwerfen, weil bei dieser Gestaltung tatsächlich eine Schenkung vorläge.

  4. Der Begriff der Schenkung kann nicht wegen der Gemeinnützigkeit des Zuwendungsempfängers ausgeweitet werden.

Fundstelle(n):
PAAAB-84603

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2004 - 3 K 4577/02 GE

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