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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 53/03 EFG 2006 S. 1237 Nr. 16

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

1 %-Regelung gilt auch bei vertraglichem Verbot privater Kfz-Nutzung

Leitsatz

  1. Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird.

  2. Steht ein gleichwertiges privates Kfz nicht zur Verfügung, ist vom Anscheinsbeweis auszugehen.

  3. Ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot steht der Annahme der privaten Mitbenutzung der Kfz nicht entgegen, sofern nicht dargelegt wird, wie das Nutzungsverbot überwacht worden ist bzw. welche geeigneten organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchgeführt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 2091 Nr. 39
DStRE 2006 S. 970 Nr. 16
EFG 2006 S. 1237 Nr. 16
IAAAB-84598

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2006 - 2 K 53/03

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