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StuB Nr. 9 vom Seite 344

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen: BFH widerspricht BMF und IDW

– Anmerkungen zum  –

Dipl.-Mathematiker Otto Hirsch, München, Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Matthias Lieb, Stuttgart und RA Annekatrin Veit, München
Die Kernthesen:
  • Für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse im Blockmodell sind dem Grunde nach Verbindlichkeitsrückstellungen zu bilden, die ratierlich bereits während der Beschäftigungsphase aufzubauen sind.

  • Der BFH widerspricht damit teilweise sowohl der Auffassung der Finanzverwaltung als auch der des IDW.

  • Steuerlich ergeben sich i. d. R. deutlich höhere Rückstellungsmöglichkeiten.

I. Einleitung

Seit der Neufassung des Altersteilzeitgesetzes (ATG) im Jahr 1996 ist umstritten, wie die Verpflichtungen aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen zu bilanzieren sind. Die Finanzverwaltung nahm mit ihrem eine völlig andere Sichtweise ein als das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner Stellungnahme vom . Die Beträge der entsprechend berechneten Rückstellungen für Steuer- und Handelsbilanz liegen weit auseinander.

Mit Urteil vom nimmt der BFH eine mittlere Position zwischen den beiden „Extrem-Auffassungen” des BMF und des IDW ein und bestätigt damit die Rechtsprechung des FG Hessen vom . Der Beitrag zeigt die bisherigen Rechtsauffassungen von BMF und IDW und gibt das Urteil des BFH zusammenfassend wieder. Anhand eines Rechenbeispiels zur Höhe der Rückstellungen nach den alternativen M...

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