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Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der (BStBl 2006 II S. 178 = ) entschieden, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist. Ferner bestehen nach dem keine ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO daran, dass im Veranlagungszeitraum 1995 erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
Abweichend von den Ausführungen in der zuletzt durch (BStBl I S. 214 = StuB 2006 S. 203) neu gefassten Anlage zum (BStBl I S. 794 = StuB 2005 S. 646) ist hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG für Veranlagungszeiträume ab 1999 eine Aussetzung der Vollziehung nicht mehr zu gewähren. Die Anweisung im vorletzten Absatz des (BStBl I S. 952 = ) zur Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. im Veranlagungszeitr...