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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 4573/03 H EFG 2006 S. 706 Nr. 10

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO § 69, AO § 191 Abs. 1, InsO § 129, GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 1

Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers auch nach Antragstellung zur Insolvenzeröffnung möglich

Leitsatz

  1. Bei der Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen der Nichtabführung in dem Drei-Monats-Zeitraum vor Insolvenzantragsstellung fälliger Steuern entfällt die Kausalität der Pflichtverletzung nicht dadurch, dass der Steuerausfall im Ergebnis auch bei pflichtgemäßem Verhalten hätte eintreten können, weil die Zahlungen der von den Haftungsbescheiden erfassten Steuern der Insolvenzanfechtung unterlegen hätten.

  2. Ob hypothetische Schadensursachen zu einer Entlastung des Schädigers führen, ist eine Wertungsfrage und richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm.

  3. Gegen den Schutzzweck des § 69 AO, das Steueraufkommen in besonderer Weise zu schützen, würde verstoßen, wenn den Geschäftsführer einer GmbH die bloß potenzielle Anfechtungsmöglichkeit durch den Insolvenzverwalter im zum Fälligkeitszeitpunkt hypothetischen Fall der Insolvenzeröffnung bereits davon befreite, den steuerlichen Verpflichtungen der GmbH nachzukommen.

  4. Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Steuerzahlung entfällt auch nicht dadurch, dass sie möglicherweise mit privat-rechtlichen Schadensersatzverpflichtungen konkurriert, hier: mit der Ersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 1295 Nr. 24
EFG 2006 S. 706 Nr. 10
ZIP 2006 S. 1447 Nr. 31
UAAAB-84179

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.01.2006 - 9 K 4573/03 H

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