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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 210/05 EFG 2006 S. 950 Nr. 13

Gesetze: GG Art. 19 Abs. 4, EStG § 37 Abs. 3 S. 7, AO § 227

Erlass von Säumniszuschlägen

Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren

Leitsatz

1. Es ist nach § 227 AO sachlich unbillig, wenn von der Regelung des § 37 Abs. 3 S. 7 EStG auch solche Bauherren oder Erwerber betroffen sind, die ihr Bauvorhaben als Einzelbauherren und ohne Einschaltung von Modellträgern verwirklichen, da die gesetzgeberische Zielrichtung nur auf sog. Bauherrenmodelle gerichtet war.

2. Der nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewährende Rechtsschutz gegen die während der Geltung des Vorauszahlungsbescheids entstandenen Säumniszuschläge ist nach Erlass des Jahressteuerbescheides, der an die Stelle des Vorauszahlungsbescheides tritt, im Erlassverfahren zu gewähren.

3. Im Jahressteuerbescheid ist die im Vorauszahlungsbescheid enthaltene Beschwer, die zu den Säumniszuschlägen geführt hat, nicht mehr enthalten, weil der Vermietungsverlust im Jahressteuerbescheid berücksichtigt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 1653 Nr. 31
DStRE 2006 S. 1485 Nr. 23
EFG 2006 S. 950 Nr. 13
KÖSDI 2006 S. 15235 Nr. 9
JAAAB-84161

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.01.2006 - 13 K 210/05

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