Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | kein abweichendes Wirtschaftsjahr für Freiberufler
Ermittelt ein Freiberufler seinen Gewinn für ein vom Kj abweichendes Wj, kann die Gewinnermittlung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden. Der im Kj bezogene Gewinn ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Dies kann i. d. R. durch eine zeitanteilige Aufteilung der für die abweichenden Wj ermittelten Gewinne erfolgen. Dies gilt auch, wenn das FA in früheren Jahren fehlerhaft die Gewinnermittlung für ein abweichendes Wj zugelassen hat. Die Grundsätze von Treu und Glauben stehen einer Umrechnung auf das Kj allenfalls insoweit entgegen, als es zur Doppelerfassung eines bereits in dem vorangegangenen VZ bestandskräftig besteuerten Gewinns kommen würde. Eine Bindung des FA an die früher fehlerhaft akzeptierte Gewinnermittlung für ein abweichendes Wj kommt nicht in Betracht (