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Körperschaftsteuer; | Aufhebung einer Schriftformklausel für Änderung abgeschlossener Anstellungsverträge (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Vereinbaren eine KapGes und ihr beherrschender Gesellschafter, daß jede Änderung eines zwischen ihnen geschlossenen Anstellungsvertrags zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform bedarf, so ist eine mündliche Änderung des Anstellungsvertrags grundsätzlich unwirksam. (2) Die vertragliche Aufhebung einer solchen Schriftformklausel setzt einen - zumindest konkludenten - Aufhebungswillen voraus.