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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 161/02 EFG 2006 S. 769 Nr. 10

Gesetze: UStG § 1b, UStG § 3d Satz 1

Umsatzsteuer für Fahrzeugeinzelbesteuerung bei innergemeinschaftlichem Erwerb

Leitsatz

  1. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (hier: Segelyacht) ist das Bestimmungsland i.S. des § 3d Satz 1 UStG im Zweifel aus den Gesamtumständen des Erwerbs und aus Indizien zu ermitteln.

  2. Lässt der Stpfl. seine Segelyacht in ein Schiffsregister in Deutschland mit der Angabe „Heimathafen: Y” eintragen, so ist diese Eintragung für die Annahme des Bestimmungslandes maßgebend.

  3. Ein Abzug gezahlter Einfuhrumsatzsteuer kommt bei nichtunternehmerischer Nutzung nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1223 Nr. 19
EFG 2006 S. 769 Nr. 10
FAAAB-83818

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.01.2006 - 5 K 161/02

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