Implikationen der Weiterentwicklung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
Am hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer Neufassung des IDW-Standards "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW ES 1 n. F.)" verabschiedet. Das IDW empfiehlt, ab sofort die neuen Regelungen des Entwurfs anzuwenden. Damit ersetzt der IDW ES 1 n. F. den bisher gültigen IDW S 1 aus dem Jahr 2000. Der Bewertungsstandard des IDW enthält insbesondere Regeln, nach denen Wirtschaftsprüfer in der Funktion des neutralen Gutachters objektivierte Unternehmensbewertungen durchführen. Objektivierte Bewertungen spielen insbesondere bei der Bestimmung von angemessenen Abfindungs- bzw. Ausgleichszahlungen beim Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out), beim Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen oder zur Ermittlung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzungen oder Spaltungen eine wesentliche Rolle. Hierbei wird mit nachvollziehbarer Methodik eine angemessene Abfindung aus einem objektivierten – von den individuellen Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen – Unternehmenswert abgeleitet. Die Autoren stellen zunächst überblickartig die wesentlichen Änderungen des Bewertungsstandards vor. Anschließend gehen sie auf die Auswirkungen auf den objektivierten Unternehmenswert ein und untersuchen abschließend die aus der Neuformulierung des IDW S 1 resultierenden Auswirkungen auf die Bewertung von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach IDW RS HFA 10.
Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.
Fundstelle(n):
UM 3/2005
SAAAB-83682