Abfindungsregeln in Gesellschaftsverträgen
Die Kernaussagen des Beitrags lauten: (1) Die Grundlage für eine Abfindungsermittlung ist die Bewertung des jeweiligen Unternehmens. (2) Transaktionskosten, die beim Austritt eines Gesellschafters entstehen, werden nicht gebührend in der Unternehmensbewertung berücksichtigt. (3) Sobald die von der Rechtsprechung geforderte Zulässigkeit einer Abfindungsklausel überprüft werden muss, entfällt der Vorteil der Buchwertklausel, keine Anteilsbewertung durchführen zu müssen und damit Transaktionskosten zu sparen.
Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.
Fundstelle(n):
UM 2/2004
NWB DAAAB-83473