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Schwerbehindertenrecht; | GmbH-Geschäftsführer und Ausgleichsabgabe
Ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz i. S. des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn er alleiniger Geschäftsführer und zugleich Mitgesellschafter mit einer nicht unwesentlichen Einlage ist. Er ist deshalb nicht nach § 9 Abs. 1 SchwbG auf einen Pflichtplatz anzurechnen ().