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BFH 20.10.2005 III R 24/04, NWB 20/2006 S. 155

Investitionszulage | Minderung der für die Höhe der Investitionszulage maßgebenden Anschaffungskosten durch erhaltene Vorteile

Das , nv NWB AAAAB-77600 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Da die dem Einkommensteuerrecht (Bilanzsteuerrecht) entnommenen Begriffe im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach dem für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen sind, mindern gewährte Vorteile die für die Höhe der Investitionszulage maßgebenden Anschaffungskosten nur dann, wenn sie ausschließlich oder so gut wie ausschließlich dem jeweiligen Anschaffungsvorgang zugerechnet werden können. (2) Für die Annahme einer Bestellung i. S. des Investitionszulagenrechts ist eine nach außen erkennbare und unwiderrufliche Bindung des Investors an ein bestimmtes Wirtschaftsgut erforderlich. Eine wirksame Bestellung liegt nur vor, wenn sich der Investor auf das konkret zu liefernde Wirts...

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