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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 332/05 EFG 2006 S. 1027 Nr. 13

Gesetze: UmwStG i.d.F. vom 20.12.1996 § 18 Abs. 4 S. 1

Formwechsel als Vermögensübergang i. S. d. § 18 Abs. 4 S. 1 UmwStG

Leitsatz

1. Die Umwandlung in eine Personengesellschaft im Wege des Formwechsels ist ein Vermögensübergang i.S.d. § 18 Abs. 4 S. 1 UmwStG. Der Wortlaut der Vorschrift zwingt unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG, der Formwechsel und Vermögensübergang nebeneinander erwähnt, nicht zu einer Auslegung des Begriffs des Vermögensübergangs, die den Formwechsel ausschließt. Dies gilt unter Anwendung des § 18 Abs. 4 S. 2 UmwStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 auch, soweit ein Anteil an einer Personengesellschaft veräußert wird.

2. Abzustellen ist hinsichtlich der zeitlichen Anwendung dieser Vorschrift auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Mitunternehmeranteils und damit auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes steht dieser Auslegung nicht entgegen. Insoweit liegt lediglich eine unechte Rückwirkung vor, da die Rechtsfolgen der Neuregelung erst solche Verträge betreffen, die nach dem wirksam geworden sind. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der für die Steuerpflichtigen günstigen Rechtslage bestand schon deshalb nicht, weil die Ergänzung des § 18 Abs. 4 UmwStG der Beseitigung einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung diente.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1342 Nr. 21
EFG 2006 S. 1027 Nr. 13
CAAAB-83122

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.2006 - 1 K 332/05

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