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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Gewinnrealisierung

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

II. Definition

Der Begriff Gewinnrealisierung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige [i] berechtigt bzw. verpflichtet ist, Erträge in seinem Jahresabschluss [i] auszuweisen.

Rechtsgrundlage des Realisationsprinzips ist § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. HS HGB [i] , der über § 5 Abs. 1 S. 1 EStG [i] - dem so genannten Maßgeblichkeitsgrundsatz [i] - von den nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichteten Steuerpflichtigen auch für die Erstellung der Steuerbilanz zu beachten ist.

Das Realisationsprinzip ist eine besondere Ausprägung des Vorsichtsprinzips.

Es soll den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne verhindern.

Das Realisationsprinzip besagt, dass Erträge erst dann im Jahresabschluss [i] ausgewiesen werden dürfen, wenn sie durch einen Umsatzakt am Markt „realisiert“ worden sind. Dies ist dem Grundsatz nach immer dann der Fall, wenn der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete die Leistungspflichten erfüllt hat, die ihm nach bürger...

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