Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 27.09.1996 VI R 44/96
Lohnsteuer; | unentgeltlich vom Arbeitgeber überlassene Tennis-/Squashplätze
Mietet ein ArbG für seine AN Tennisplätze und Squashplätze an, so führt die unentgeltliche Nutzung bei den AN zum Zufluß von Arbeitslohn (). Dies gilt unabhängig davon, wie der ArbG die Nutzung der überlassenen Plätze im einzelnen organisiert hat.