Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Nürnberg 20.12.2005 VII 20072004, NWB direkt 18/2006 S. 5

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dem Wortlaut des § 35a Abs. 2 EStG kann nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung eines Bads in einem eigengenutzten Wohnhaus als haushaltsnahe Dienstleistungen behandeln wollte. Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung von Wohnraum stehen aufgrund ihres Gegenstands, Umfangs, der erforderlichen handwerklichen Fachkenntnisse, der Höhe des Kostenaufwands und der fehlenden Regelmäßigkeit in keinem hinreichenden Zusammenhang mit der von der Haushaltsgemeinschaft zu erbringenden Haushaltsführung. Im Wortlaut des § 35a Abs. 2 EStG finden sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber grundlegende Modernisierungsmaßnahmen für eine Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistung behandelt sehen wollte.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen