Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 18 vom Seite 10

Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen

Neuer Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung veröffentlicht

Diplom-Finanzwirt Wilfried Mannek, Düsseldorf

Die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen hat die Finanzverwaltung mit gleich lautenden Erlassen vom neu geregelt. Dabei werden die bisherigen Abgrenzungsgrundsätze beibehalten, die die Rechtsprechung aus § 68 BewG entwickelt hat. Die gleich lautenden Erlasse aktualisieren die ursprüngliche Regelung um die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung und um zwischenzeitlich ergangene Verwaltungsanweisungen.

Anwendungsbereich der Neuregelung

Der Abgrenzungserlass ist bei der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer von Bedeutung. Handelt es sich bei dem Bauwerk um eine Betriebsvorrichtung, muss es innerhalb der Erbschaft-/Schenkungsteuer separat erfasst werden. Ist das Bauwerk dagegen Gebäude, Gebäudebestandteil oder Außenanlage, ist der Wert des Bauwerks mit dem Ansatz des Grundbesitzwerts abgegolten. Der Erlass gilt zudem bei der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer. Insoweit unterliegen Betriebsvorrichtungen nicht der Grundsteuer.

Prüfungssystematik

Die Prüfung, ob ein Bauwerk zum Grundvermögen gehört oder ob es eine Betriebsvorrichtung bildet, erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Fehlt es an der Gebäudeeigen...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen