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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 7

Ansparrücklage bei Einnahmenüberschussrechnung

Zeitnahe Dokumentation in Steuerunterlagen ist ausreichend

Andrew Miles, PwC Frankfurt

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von höchstens 204 517 € zum Schluss des dem Jahr der Investition vorangegangen Wirtschaftsjahrs sowie nicht buchführungspflichtige Unternehmen können das zu versteuernden Einkommen durch Bildung einer Ansparrücklage auf die in den kommenden zwei Jahren vorgesehenen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mindern. Derzeit beträgt die Rücklage höchstens 40 v. H. der voraussichtlichen Kosten der geplanten Anschaffungen und darf insgesamt 154 000 € nicht überschreiten. Sobald für das angeschaffte Wirtschaftsgut Abschreibungen abgesetzt werden dürfen, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen. Wird das Investitionsvorhaben fallengelassen, ist der Gewinn um weitere 6 v. H. des Auflösungsbetrags für jedes Jahr der Rücklage zu erhöhen. Voraussetzung für die Rücklage ist, dass Bildung wie Auflösung in der Buchführung verfolgt werden können. Doch wie ist es, wenn das Unternehmen nicht buchführungspflichtig ist und seinen Gewinn durch Bestandsvergleich oder Überschussrechnung ermittelt? Mit zu dieser Problematik Stellung genommen.

Der Streitfall

Im Streitfall ging es um e...

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