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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 1

Verrechenbarkeit von Verlusten aus sog. Spekulationsgeschäften

Kein gesondertes Feststellungsverfahren vorgesehen

Rechtsanwältin Steuerberaterin Sabine Gregier, Düsseldorf

Bis zum Jahr 1998 waren Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit sog. Spekulationsgewinnen aus dem gleichen Kalenderjahr ausgleichbar. Nachdem das BVerfG im September 1998 dieses Verlustausgleichsverbot für verfassungswidrig erklärt hat, wurde § 23 EStG dahingehend neu gefasst, dass Verluste im Rahmen des § 23 EStG nach Maßgabe des § 10d EStG die entsprechenden Veräußerungsgewinne aus dem Vorjahr bzw. den späteren Jahren mindern. Der BFH hat jetzt mit Urteil v. - IX R 21/04 entschieden, dass § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG kein gesondertes Feststellungsverfahren für im Entstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste vorsieht.

Finanzverwaltung forderte bislang gesonderte Feststellung

Die Finanzverwaltung hat in ihrem Schreiben zu Zweifelsfragen zur Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG v. unter Rz. 42 zur Verlustverrechnung ausgeführt: „Der am Schluss eines jeden Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen (§ 23 Abs. 3

Satz 9, nach Maßgabe des § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG)”. Aufgrund dessen war Ausgangspunkt des jetzt vom BFH entschiedenen Falls die Frage, ob eine Verlustfeststellung auch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids m...

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