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NWB Nr. 18 vom Seite 1477

Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen

Die gegen das gesamte Verfahren der Grundsteuer (Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und Erhebung) gerichtete Verfassungsbeschwerde 1 BvR 311/06 wurde, wie jetzt bekannt und vom DStV mitgeteilt wurde, mit Beschluss v. vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags werden daher voraussichtlich abschlägig beschieden, sofern sie sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen.

Weiter anhängig ist die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1644/05, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet (vgl. hierzu NWB Beratung aktuell 36/2005 und 6/2006).

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