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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 4053/04 EFG 2006 S. 937 Nr. 12

Gesetze: UStG § 4 Nr. 25, UStG § 4 Nr. 14, 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1

Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter

Leitsatz

  1. Die privatrechtliche selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinder-, Jugend- und Altenhilfe im Auftrag des Jugendamtes nach §§ 27 - 41 SGB VIII durchführt, ist auf Grund Art. 13 Teil AA Abs. 1 g und h der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit.

  2. Unbeachtlich für die Steuerbefreiung ist, wenn die Kosten für die Tätigkeit der Sozialarbeiter nicht unmittelbar von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, sondern zunächst an einen Verein entrichtet werden, der seinerseits die Entgelte an den Sozialarbeiter weiterleitet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 937 Nr. 12
UStB 2006 S. 214 Nr. 8
VAAAB-82443

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.12.2005 - 6 K 4053/04

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