Fahrtkosten als Werbungskosten - Kostenpauschale für Abgeordnete keine verfassungswidrige Benachteiligung anderer - Anwendung
des StraBEG
Leitsatz
Es ist nicht glaubhaft, dass ein Stpfl. bei einer täglichen Arbeitzeit von ca. 14 Stunden täglich von der Wohnung zur 122
km entfernt liegenden und nahezu ausschließlich über Landstraßen zu erreichenden Arbeitsstätte fährt und den Weg an vier Tagen
pro Woche mit dem Pkw und an einem Tag pro Woche mit dem Vespa-Motorroller zurücklegt.
Haben Stpfl. ihre Einnahmen vollständig erklärt, findet § 1 Abs. 2 StraBEG keine Anwendung.
Das StraBEG ist nicht verfassungswidrig, sodass aus Verfassungsgründen kein Anspruch auf den Steuernachlass des § 1 Abs. 2
StraBEG besteht.
Das StraBEG bewirkt keine dem Gleichheitssatz widersprechende Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler, sondern führt bei
dynamischer Betrachtungsweise zu einer Einebnung der rein faktisch bestehenden Ungleichheiten.
Im Hinblick auf die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete besteht kein Anspruch darauf, ein Drittel der Einkünfte
steuerfrei zu stellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1094 Nr. 17 KAAAB-82396
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2005 - 16 K 465/02
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.