Anwendung der Fifo-Methode i. R. des § 17 EStG
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 025/06
Es ist die Frage gestellt worden, ob das für Veräußerungen i. S. d. § 23 EStG mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz für die Fälle der Sammelverwahrung gem. § 5 Depotgesetz eingeführte Fifo-Verfahren auch i. R. des § 17 EStG anzuwenden ist.
Nach dem Ergebnis der Erörterung der Frage zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das Fifo-Verfahren i. R. des § 17 EStG nicht anzuwenden. Nur für den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist für Fälle des § 5 Depotgesetz eine ausdrückliche gesetzliche Regelung getroffen worden. In allen anderen Fällen ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des BFH zu verfahren (s. z. B. BStBl 1994 II S. 591, wonach Wertpapiere, die sich in einem Girosammeldepot befinden, mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten zu bewerten sind).
OFD
Koblenz v. - S
2244 A
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
UAAAB-81963