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FG Münster Urteil v. - 8 K 6071/02 F EFG 2006 S. 799 Nr. 11

Gesetze: EStG § 16 Abs 3 Satz 1

Betriebsaufgabe:

Abgrenzung laufender Gewinn und Betriebsaufgabegewinn

Leitsatz

Überführt der Steuerpflichtige das Betriebsgrundstück (welches nicht das einzige Wirtschaftsgut ist) von dem Betrieb, den er aufgibt, zu Buchwerten in eine eigens hierfür neu gegründete Grundstücksverwaltungs-KG, die erhebliche Schulden auf dem Grundstück übernimmt, so liegt keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe, sondern eine Gewinnrealisierung vor, die dem laufenden Gewinn zuzuordnen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 799 Nr. 11
INF 2006 S. 363 Nr. 10
TAAAB-81933

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FG Münster, Urteil v. 26.01.2006 - 8 K 6071/02 F

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