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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 469/99 EFG 2006 S. 793 Nr. 11

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 1, EStG 1990 § 15 Abs. 1 Nr. 2

Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vollzieht sich im Privatvermögen

Nießbrauchsrecht an Kapitalgesellschaftsanteilen als Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz

1. Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt erfordert die vorherige Entnahme der Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Übertragenden. Das vorbehaltene Nießbrauchsrecht entsteht im Privatvermögen des Berechtigten.

2. Das Nießbrauchsrecht an einem Kapitalgesellschaftsanteil gehört zum Privatvermögen und stellt kein Sonderbetriebsvermögen des als Mitunternehmer anzusehenden Nießbrauchsberechtigten an einer Kommanditbeteiligung dar, wenn die Kapitalgesellschaft eine eigene Geschäftstätigkeit unterhält und zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft keine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. In der Ablösung des Nießbrauchsrechts liegt dann ein nicht steuerbarer Vorgang auf der privaten Vermögensebene.

3. Ausführungen zum Vorliegen einer engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft.

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 5/2006 S. 135
DStRE 2006 S. 1049 Nr. 17
EFG 2006 S. 793 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2006 S. 640
WPg 2006 S. 1125 Nr. 17
FAAAB-81916

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.09.2005 - 4 K 469/99

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