Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge vollzieht sich im Privatvermögen
Nießbrauchsrecht an Kapitalgesellschaftsanteilen als
Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
1. Die unentgeltliche
Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt erfordert die vorherige Entnahme der
Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des
Übertragenden. Das vorbehaltene Nießbrauchsrecht entsteht im
Privatvermögen des Berechtigten.
2. Das Nießbrauchsrecht an
einem Kapitalgesellschaftsanteil gehört zum Privatvermögen und stellt
kein Sonderbetriebsvermögen des als Mitunternehmer anzusehenden
Nießbrauchsberechtigten an einer Kommanditbeteiligung dar, wenn die
Kapitalgesellschaft eine eigene Geschäftstätigkeit unterhält und
zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft keine enge
wirtschaftliche Verflechtung besteht. In der Ablösung des
Nießbrauchsrechts liegt dann ein nicht steuerbarer Vorgang auf der
privaten Vermögensebene.
3. Ausführungen zum Vorliegen
einer engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen einer Kapitalgesellschaft
und einer Personengesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 5/2006 S. 135 DStRE 2006 S. 1049 Nr. 17 EFG 2006 S. 793 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2006 S. 640 WPg 2006 S. 1125 Nr. 17 FAAAB-81916
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.09.2005 - 4 K 469/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.