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OLG Karlsruhe 29.12.2005 19 U 57/05, NWB 16/2006 S. 129

Vertragsrecht | AGB-mäßige Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge

Das OLG Karlsruhe hebt mit Urteil v. - 19 U 57/05 (VuR 2006 S. 114) hervor, dass die formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen mit dem wesentlichen Grundgedanken der – mit der Schuldrechtsreform neu eingefügten – Regelung des § 632 Abs. 3 BGB nicht zu vereinbaren ist und von daher den Kunden unangemessen benachteiligt. Denn mit § 632 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber den Regelfall definiert und klargestellt, dass Kostenvoranschläge dann, wenn keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, als vorvertragliche Leistung unentgeltlich zu erfolgen haben und deshalb diese solange unentgeltlich seien, bis der Unternehmer beweise, dass er mit dem Besteller über die entsprechende Vergütung einig geworden ist. Für dieses Einigsein reicht es dann aber nicht aus, dass der Unternehmer die Vergütungspflic...

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