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FG München Urteil v. - 10 K 1430/03

Gesetze: AO § 163, AO § 227, AO § 155 Abs. 4, FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1

Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Billigkeitserlass

Rechtskraft

Leitsatz

Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Erlass nach § 227 AO steht bei identischem Sachverhalt einer erneuten Entscheidung über eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) entgegen.

Fundstelle(n):
TAAAB-81651

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 26.10.2005 - 10 K 1430/03

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