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„Unfairer” und „fairer” Steuerwettbewerb in der EU
Im europäischen, steuerlich nur teilweise harmonisierten Binnenmarkt nutzen die Mitgliedstaaten ihr nationales Rechtsregime vielfach durch Steuervergünstigungen zur Förderung und Sicherung des eigenen „Wirtschaftsstandorts”. Die verbliebene Souveränität der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der direkten Steuern bietet so den Nährboden für einen Wettbewerb zwischen den Staaten um wirtschaftlich potente Steuerzahler.
In diesem Wettbewerb wird aus dem Kanon steuerlich vergünstigend einsetzbarer Regelungsmechanismen einerseits das selektive Element bemüht, welches gezielt auf bestimmte ausländische Investoren zugeschnitten ist und inländische Steuerpflichtige nicht selten tatbestandlich von der Vergünstigung ausschließt (I.). Andererseits ist zu beobachten, dass einige Steuerrechtsordnungen weg von der partikularen Begünstigung hin zur unterschiedslosen Gewährung niedriger Steuertarife für alle Unternehmen wechseln (II.).
Im Folgenden soll nun untersucht werden, ob eine tragfähige Unterscheidung zwischen einem „fairen” und „unfairen” Steuerwettbewerb getroffen werden kann und welche rechtlichen Instrumentarien zur Bekämpfung eines „unfairen” Steuerwettbewer...