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BFH 24.01.2006 VII R 40/04, NWB direkt 15/2006 S. 10

Umfang der Warenbeschau

Die Entscheidung, in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird und Proben entnommen werden, liegt auch unter der Geltung des Zollkodex im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde. Die Beschränkung der Beschau auf eine Stichprobe ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Anmelder in der Zollanmeldung nicht auf eine unterschiedliche Beschaffenheit der Ware hinweist. In diesem Fall kann vom Zollanmelder weder die Untersuchung einer Rückstellprobe beansprucht noch können aus der Nichtuntersuchung einer Rückstellprobe für den Zollanmelder günstige Folgerungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gezogen werden. Bei ihrer Ermessensausübung hinsichtlich des Umfangs einer Warenbeschau bei der Einfuhrabfertigung hat die Zollbehörde marktordnungsrechtliche Vorschri...

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